Vorgangsweise bei der Auswahl von Übersetzern und Dolmetschern
Dank der strengen Auswahl, der durchgehenden Kontrollen und Bewertungen unserer Lieferanten können wir die hohe Qualität unserer Dienstleistungen garantieren, die von unseren Kunden verlangt wird.
Bevor wir mit einem Übersetzer zusammenarbeiten, verlangen wir einen Nachweis über dessen Hochschulbildung (Diplom), ggf. über dessen weitere Qualifikationen in seinem Fachgebiet; weiters einen Nachweis über seine Sprachenausbildung (Zertifikate und andere Nachweise der sprachlichen Fertigkeiten des Bewerbers); bei Gerichtsdolmetschern ein Dekret über die Bestellung zum Gerichtsdolmetscher. Wir ziehen Übersetzer/Dolmetscher vor, die schon eine durch Referenzen nachweisbare Praxis vorweisen können.
Ein Übersetzer oder Dolmetscher, der sich um Arbeit bei der Gesellschaft ABACK linguistic consulting spol. s.r.o. bewirbt, muss zuerst schwierige und komplexe Tests bestehen (Übersetzungen in beide Sprachrichtungen, formale Textaufbereitung, ggf. graphische Bearbeitung u.ä.), deren Ergebnisse durch bewährte Experten bewertet werden; unter diesen sind selbstverständlich auch Muttersprachler. Falls aus sprachlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht alles in Ordnung ist, wird der Übersetzer zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Aufgrund dieser Kriterien wird über eine etwaige Zusammenarbeit entschieden.
Wir bemühen uns unablässig um die andauernde Verbesserung aller unserer Prozesse und Tätigkeiten, und zwar durch systematische Kontrollen, Überwachung und weitere Vorgehensweisen gemäß der ISO-Norm.
aback@aback.cz
+420 604 253 671





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