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Amtliche Übersetzungen

Auch gerichtliche Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung. Diese Übersetzung ist durch ein Siegel mit dem Originaldokument verbunden und mit einem Rundsiegel und einer Beglaubigungsklausel (Dolmetscherklausel) versehen. Die Übersetzung wird durch einen gerichtlich bestellten Dolmetscher beglaubigt, der die Beglaubigungsklausel und das Rundsiegel beifügt. Die Übersetzung muss mit dem Originaldokument oder mit dessen notariell beglaubigter Kopie untrennbar verbunden (zusammengeheftet) sein. Eventuell benötigte notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten können wir sicherstellen.


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